Bei der Festlegung von Honoraren müssen gemäß Artikel 111, Nr. 1 der Satzung der Câmara dos Solicitadores verschiedene Faktoren berücksichtigt werden, insbesondere die Wichtigkeit der erbrachten Dienstleistung, die erzielten Ergebnisse, der Schwierigkeitsgrad und die Dringlichkeit der Angelegenheit, der Zeitaufwand sowie der Gegenstandswert.
Transparenz und Genauigkeit bei der Festlegung der Honorare sind fester Bestandteil des Selbstverständnisses von einer ordnungsgemäßen Berufsausübung durch den Rechtsbeistand.
BEGRÜNDUNG, ANERKENNUNG, ERWERB ODER ÄNDERUNG VON EIGENTUMSRECHTEN; NIESSBRAUCH NUTZUNGS- UND WOHNRECHTEN, ERBAURECHTEN, GRUNDDIENSTBARKEITEN UND ANDEREN